"Die AOK Niedersachsen beteiligt sich an den Kosten, wenn die Behandlung qualitätsgesichert von einem Leistungserbringer durchgeführt wird, der
- eine osteopathische Ausbildung absolviert hat und Mitglied eines Berufsverbandes der Osteopathen ist
- oder eine osteopathische Ausbildung erfolgreich absolviert hat, die zum Beitritt in einen Verband der Osteopathen berechtigt.
Hinweis: Einige Berufsverbände nehmen Osteopathen bereits als Mitglied auf, wenn sie sich noch in der Ausbildung befinden. Ihr Ausbildungsstatus ist dann gekennzeichnet. In diesen Fällen ist eine Kostenübernahme noch nicht möglich."
Leistungsumfang:
"Wir erstatten die Kosten für Rechnungen zu 80 %, bis zu 500 Euro im Jahr für alle Mehrleistungen zusammen."
Abrechnung:
"Für die Kostenerstattung reichen Sie einfach die auf Ihren Namen ausgestellte Rechnung bei Ihrer AOK ein.
(...) Unser Tipp: Rechnungen für AOK-Mehrleistungen können Sie uns bequem, schnell und sicher über das Onlineportal „Meine AOK" senden. Laden Sie dort einfach die auf Ihren Namen ausgestellte Rechnung hoch. Dafür reicht ein Scan oder ein Foto der Rechnung."
Leistungserbringer:
ÄMM, BAO, BvFO, BVO, DÄGO, DAOM, Deutsche Gesellschaft für Manuelle Medizin, DGKO, DGOM, DVOM, hpO, MTVO, OiHH, OFH, ROD, VOD, VOSD, VfO, VWOD
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