"Voraussetzung ist, dass die Behandlung qualitätsgesichert von einem zur Ausübung der Heilkunde berechtigten Leistungserbringer durchgeführt wird. Dies sind Ärzte oder Heilpraktiker, die zusätzlich eine osteopathische Ausbildung absolviert haben."
Leistungsumfang:
"Im Rahmen unserer “Mehr für dich”-Leistungen erstatten wir Ihnen 80 Prozent der Rechnung für höchstens drei Behandlungen im Jahr."
Abrechnung:
"Rechnungen für AOK-Mehrleistungen können Sie uns bequem, schnell und sicher über das Onlineportal „Meine AOK“ senden. Laden Sie dort einfach die auf Ihren Namen ausgestellte Rechnung hoch. Dafür reicht ein Scan oder ein Foto der Rechnung."
Leistungserbringer:
"Eine zentrale Datenbank mit allen Osteopathinnen und Osteopathen, die für Ihre Behandlung infrage kommen, ist leider nicht vorhanden. Das liegt daran, dass sie in verschiedenen Berufsverbänden organisiert sind. Grundsätzlich gilt für die Suche: Die Behandlungen müssen durch Leistungserbringer erfolgen, die eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in Theorie und Praxis nachweisen können. Ob diese Voraussetzung bei dem Osteopathen oder der Osteopathin Ihrer Wahl erfüllt ist, prüfen wir im Einzelfall."