nur für Mitarbeiter und Angehörige des Unternehmens
Voraussetzung:
"Wichtig zu wissen: Ein Osteopath benötigt eine ausreichende Qualifizierung, d.h. er muss Mitglied eines osteopathischen Verbands sein und darf sich nicht mehr in osteopathischer Ausbildung befinden. (...)
Um einen Zuschuss zu für Osteopathie zu erhalten, muss im gesamten Leistungszeitraum eine Mitgliedschaft bei der BKK Würth bestehen. Zur Erstattung ist die Vorlage eines Rezeptes oder einer Verordnung eines Vertragsarztes im Original erforderlich. Das Rezept bzw. die Verordnung muss vor dem Beginn der Behandlung ausgestellt worden sein und die Art der Leistung, die Diagnose sowie die Anzahl der notwendigen Behandlungen beinhalten.
Außerdem benötigten wir die Rechnung über die Behandlungskosten im Original. Aus der Rechnung müssen die einzelnen Termin hervorgehen und dass es sich hierbei um eine osteopathische Behandlung handelt."
Leistungsumfang:
"Die BKK Würth bezuschusst bis zu 6 Sitzungen beim Osteopathen pro Kalenderjahr. Für die osteopathische Behandlung werden pro Sitzung bis zu 40 EUR erstattet, maximal jedoch die tatsächlichen Kosten."