nur für Mitarbeiter und Angehörige des Unternehmens
Voraussetzung:
"- Die osteopathische Behandlung wird von einem Arzt veranlasst. Eine entsprechende formlose Bescheinigung ist vorzulegen.
- Die Behandlung wird qualitätsgesichert von einem Leistungserbringer durchgeführt, der Mitglied eines Berufsverbandes der Osteopathen ist oder eine osteopathische Ausbildung absolviert hat, die ihn zum Beitritt in einen Osteopathieverband berechtigt. (Die Qualifikation eines Physiotherapeuten/in kann zur Erbringung osteopathischer Leistungen nicht anerkannt werden)."
Leistungsumfang:
"Die Koenig & Bauer BKK übernimmt die Kosten für maximal sechs Sitzungen je Kalenderjahr und Versicherten. Erstattet werden 80 % des Rechnungsbetrages, jedoch nicht mehr als 60 € pro Sitzung."
Abrechnung:
"Die Abrechnung erfolgt wie bei einem Privatpatienten. Die Rechnung des Osteopathen bezahlen Sie zunächst selbst und reichen diese zusammen mit der ärztlichen Bescheinigung im Original bei der Koenig & Bauer BKK ein. Die Koenig & Bauer BKK überweist den Erstattungsbetrag auf das von Ihnen angegebene Konto."
Leistungserbringer:
BVO, BvFO, ROD, DGOM, VOD, BAO, DGKO, Deutsche Gesellschaft für Manuelle Medizin, AVT