"Voraussetzung ist, dass die Behandlung qualitätsgesichert von einem Leistungserbringer durchgeführt wird, der Mitglied eines Berufsverbandes der Osteopathen ist oder eine osteopathische Ausbildung absolviert hat, die zum Beitritt in einen Verband der Osteopathen berechtigt. (...)
Zur Kostenerstattung benötigen wir zudem einen ärztlich attestierten Nachweis über die Notwendigkeit der osteopathischen Leistung."
Leistungsumfang:
"Die BKK erstattet die Kosten für maximal sechs Sitzungen je Kalenderjahr und Versicherten in Höhe von 80 Prozent des Rechnungsbetrages, jedoch nicht mehr als 60 Euro pro Sitzung."
Abrechnung:
"Nach erfolgter Behandlung erhalten Sie vom Osteopathen eine Privatrechnung. Den Rechnungsbetrag überweisen Sie bitte direkt an den Behandler. Zur Erstattung reichen Sie bei uns die Rechnung sowie die ärztliche Bescheinigung ein. Die BKK Faber-Castell & Partner überweist Ihnen den Erstattungsbetrag auf das von Ihnen angegebene Konto."