"- Es muss eine ärztliche Verordnung (formlose ärztliche Bescheinigung reicht aus) ausgestellt werden
- Die Behandlung muss durch einen qualifizierten Leistungserbringer* durchgeführt werden
(*Leistungserbringer ist Mitglied eines Berufsverbandes der Osteopathen oder hat eine osteopathische Ausbildung absolviert, die zum Beitritt in einen Osteopathieverband berechtigt)"
Leistungsumfang:
"Wir übernehmen die Kosten für bis zu sechs Sitzungen (bis 2019: fünf Sitzungen) je Kalenderjahr und je Versicherten. Erstattet wird der volle Rechnungsbetrag bis zu maximal 50,00 Euro pro Sitzung, insgesamt somit bis zu 300,00 Euro (bis 2019: 250,00 Euro) im Kalenderjahr."
Abrechnung:
"Die Abrechnung für Ihre osteopathische Behandlung erfolgt wie bei einem Privatpatienten. Die Rechnung des Osteopathen bezahlen Sie zunächst selbst. Für eine Erstattung benötigen wir dann von Ihnen folgende Unterlagen:
- Originalrechnung
- Ärztliche Bescheinigung/Verordnung
- Ihre Bankverbindung
Bitte beachten Sie, dass Sie sich im Falle der Nichtmitgliedschaft des Behandlers im Berufsverband der Osteopathen die Beitrittsberechtigung des Osteopathen bestätigen lassen, da diese eine Voraussetzung für die Erstattung ist."
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