nur für Mitarbeiter und Angehörige des Unternehmens
Voraussetzung:
"Für eine Kostenübernahme durch die BKK EWE muss die Behandlung qualitätsgesichert durch einen Osteopathen oder Chiropraktiker erfolgen. Das bedeutet, die Behandlung wird von einem Therapeuten durchgeführt, der über eine abgeschlossene osteopathische oder chiropraktische Ausbildung verfügt und Mitglied in einem Berufsverband der Osteopathen bzw. Chiropraktiker ist oder eine osteopathische bzw. chiropraktische Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat, die zum Beitritt in einen solchen Verband berechtigt."
Leistungsumfang:
"Unsere Versicherten haben die Möglichkeit, sich osteopathisch und chiropraktisch behandeln zu lassen. Erstattet werden 90 % des Rechnungsbetrages, bis zu 50,00 € pro Sitzung. (...)Bezuschusst werden die Kosten für maximal sechs Sitzungen je Kalenderjahr und Versicherten."
Leistungserbringer:
ACON, BAO, BVO, DAAO, DAOM, DGKO, Deutsche Gesellschaft für Manuelle Medizin, DGOM, HPO, VOD, VFO, VOSD, DÄGO, DVOM, ROD, DGCO