nur für Mitarbeiter und Angehörige des Unternehmens
Voraussetzung:
"1. die Behandlung medizinisch geeignet ist, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern und
2. die Leistung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss nicht ausgeschlossen worden ist.
Der Anspruch setzt voraus, dass
1. die Leistung qualitätsgesichert durch einen Leistungserbringer erbracht wird, der dem Berufsverband der Osteopathen angehört oder
2. durch seine Ausbildung zum Beitritt berechtigt ist "
Leistungsumfang:
"Übernommen werden:
maximal 5 Sitzungen je Kalenderjahr und Versicherten unter Vorlage der Originalrechnung, jedoch nicht mehr als 60 EUR pro Sitzung."