"Der Anspruch auf Kostenerstattung setzt voraus, dass die Behandlung ärztlich verordnet wurde und der Leistungserbringer Mitglied in einem anerkannten Berufsverband der Osteopathen ist bzw. eine entsprechende Ausbildung abgeschlossen hat, die zum Beitritt in einem Verband der Osteopathen berechtigt."
Leistungsumfang:
"Wir erstatten jährlich maximal drei Behandlungen von jeweils bis zu 30 Euro, insgesamt somit bis zu 90 Euro kalenderjährlich für osteopathische Behandlungen."
Abrechnung:
"Sie bezahlen Ihre Privatrechnung selbst und reichen bitte wahlweise den Antrag und die Originalrechnung oder die eingescannte Rechnung per Upload über unsere Online-Geschäftsstelle bis zum 30.06. des Folgejahres bei uns zur Erstattung ein.
Gerne überweisen wir Ihnen nach entsprechender Prüfung die erstattungsfähigen Leistungen von Ihrem Gesundheitskonto."