nur für Mitarbeiter und Angehörige des Unternehmens
Voraussetzung:
"Mit einer ärztlichen Verordnung können Sie osteopathische Leistungen in Anspruch nehmen, wenn die Behandlung medizinisch geeignet ist und qualitätsgesichert erfolgt. Das bedeutet, dass der Behandler über eine entsprechende qualifizierte osteopathische Ausbildung verfügen und zu einem Berufsverband der Osteopathen gehören muss."
Leistungsumfang:
"Wir übernehmen die Kosten in Höhe von 80 % je Behandlung, höchstens 50,00 € je Sitzung für maximal 6 Sitzungen insgesamt innerhalb eines Kalenderjahres."
Abrechnung:
"Bitte nutzen Sie unser Serviceangebot und reichen Anträge, Rechnungen und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen papierlos bei der Krones BKK ein. Sie können uns Ihre Unterlagen digital über unsere Service-App senden. In diesem Fall benötigen wir die Original-Anträge, Rechnungen bzw. Bescheinigungen nicht zusätzlich. Im Anschluss überweisen wir Ihnen den Erstattungsbetrag auf Ihr Konto (bitte überprüfen Sie die gespeicherte Bankverbindung in der Service-App)."