"Bei Beschwerden behandelt Sie Ihre Ärztin oder Ihr Arzt und stellt Ihnen eine Rechnung über die erbrachte Leistung aus. Nach der Behandlung reichen Sie einfach die Rechnung bei der KNAPPSCHAFT ein. Führt Ihre Ärztin oder Ihr Arzt die Behandlung nicht selbst durch, bekommen Sie eine ärztliche Bescheinigung. In dieser steht eine Empfehlung für die entsprechende Behandlung. Die Behandlung führt dann eine Physiotherapeutin oder ein Physiotherapeut mit einer abgeschlossenen Ausbildung der Osteopathie bei Ihnen durch. Wichtig für Sie: Wenn Sie physiotherapeutisch behandelt werden, reichen Sie bitte zur Erstattung der Kosten die oben genannte ärztliche Bescheinigung mit ein."
Leistungsumfang:
"Die KNAPPSCHAFT übernimmt 80 Prozent des Rechnungsbetrages. Dabei erhalten Sie pro Behandlung maximal 30 Euro. Insgesamt gibt es pro Kalenderjahr also 150 Euro für Osteopathie (...)."