Damit wir uns an den Kosten für die Behandlung beteiligen können, muss Ihr Osteopath Mitglied in einem der nachfolgenden Berufsverbände sein. So ist eine qualitätsgesicherte Behandlung sichergestellt."
Leistungsumfang:
"Im Rahmen einer Satzungsregelung (...) beteiligen wir uns an den Kosten für diese Behandlungsmethode – und das mit bis zu 225 Euro jährlich.
Die Kostenerstattung ist für fünf Behandlungen pro Jahr möglich, in Höhe von 100 Prozent des Rechnungsbetrages, maximal 45 Euro pro Behandlung."
Abrechnung:
"Lassen Sie sich die Osteopathie vor Behandlungsbeginn von einem Arzt verordnen. Dies kann entweder mit einem „grünen Rezept" (Privatrezept) erfolgen oder mit einem Attest, in dem Ihr Arzt die osteopathische Behandlung empfiehlt. Bitte beachten Sie, dass wir Kosten für das Ausstellen des Attests leider nicht übernehmen können.
Nach der Behandlung reichen Sie die Rechnung des Osteopathen zusammen mit der ärztlichen Verordnung bei uns ein – und bitte vergessen Sie nicht, uns auch Ihre aktuelle Bankverbindung mitzuteilen. Wir erstatten Ihnen unseren Kostenzuschuss dann umgehend auf Ihr Konto."
Leistungserbringer:
ÄMM, BAO, BDO, BVO, DÄGO, DAAO, DAOM, DGKO, Deutsche Gesellschaft für Manuelle Medizin, DGOM, DVOM, hpO, OiH, ROD, VOD, VOSD, VWOD