Damit wir uns an den Kosten für die Behandlung beteiligen können, muss Ihr Osteopath Mitglied in einem der nachfolgenden Berufsverbände sein. So ist eine qualitätsgesicherte Behandlung sichergestellt."
Leistungsumfang:
"Üblicherweise gehört die Osteopathie nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen. Im Rahmen einer Satzungsregelung übernehmen wir aber die vollen Kosten für 5 Behandlungen im Jahr durch einen qualifizierten Osteopathen."
Abrechnung:
"Lassen Sie sich die Osteopathie vor Behandlungsbeginn von einem Arzt verordnen. Dies kann entweder mit einem „grünen Rezept" (Privatrezept) erfolgen oder mit einem Attest, in dem Ihr Arzt die osteopathische Behandlung empfiehlt. Bitte beachten Sie, dass wir Kosten für das Ausstellen des Attests leider nicht übernehmen können.
Nach der Behandlung reichen Sie die Rechnung des Osteopathen zusammen mit der ärztlichen Verordnung bei uns ein – und bitte vergessen Sie nicht, uns auch Ihre aktuelle Bankverbindung mitzuteilen. Wir erstatten Ihnen unseren Kostenzuschuss dann umgehend auf Ihr Konto."
Leistungserbringer:
Ärztevereinigung für Manuelle Medizin, BAO, BDO, BVO, DÄGO, DAAO, DAOM, DGKO, Deutsche Gesellschaft für Manuelle Medizin, DGOM, DVOM, hpO, OiH, ROD, VOD, VOSD