"Mit einer ärztlichen Bescheinigung, mit der die Notwendigkeit der Behandlung und die Anzahl der Therapiesitzungen zu bestätigen ist, können Sie diese Leistung bei einem anerkannten Therapeuten in Anspruch nehmen. Die Kostenübernahme erfolgt durch die IKK gesund plus. Dies ist jedoch nur möglich, wenn der Leistungserbringer in das Therapeutenverzeichnis der IKK gesund plus aufgenommen wurde. Alternativ genügt der Nachweis einer ordentlichen Mitgliedschaft bzw. Vollmitgliedschaft des Leistungserbringers in einem Berufsverband für Osteopathen, der für die Aufnahme eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung im Umfang von mindestens 1.350 Stunden fordert. (...) Für die Erstattung der Behandlungen ist neben der ärztlichen Bescheinigung auch die Originalrechnung einzureichen. Wichtig: Sofern Ihr Therapeut noch keine Anerkennung der IKK gesund plus hat, setzen Sie sich bitte vor Beginn der Behandlung mit der IKK gesund plus in Verbindung, damit wir prüfen können, ob der von Ihnen gewünschte Therapeut die notwendigen Voraussetzungen erfüllt."
Leistungsumfang:
"Die IKK gesund plus übernimmt 80 Prozent der Kosten von maximal sechs Sitzungen je Kalenderjahr, jedoch nicht mehr als 40 Euro pro Sitzung."