"Du brauchst eine ärztliche Bescheinigung. Diese Bescheinigung zeigt, dass die osteopathische Behandlung medizinisch empfohlen wird.
Außerdem muss die Behandlung qualifiziert erfolgen. Die mkk erstattet Osteopathie, wenn die behandelnde Person Mitglied in einem anerkannten Berufsverband ist oder eine gleichwertige Ausbildung nachweisen kann. Dazu zählen beispielsweise der Bundesverband Osteopathie, die Deutsche Gesellschaft für Osteopathische Medizin und der Verband der Osteopathen Deutschland.
So stellen wir sicher, dass du eine fachkundige Behandlung bekommst."
Leistungsumfang:
" -Du bekommst bis zu 60 Euro pro Behandlung zurück. Insgesamt erstatten wir bis zu 240 Euro pro Kalenderjahr.
- Du kannst bis zu sechs Osteopathie-Behandlungen pro Jahr einreichen.
- Die Leistung gilt bei uns auch für Babys und Kinder. (...)"
Abrechnung:
"- Rechnung bezahlen: Du bezahlst die Rechnung zunächst selbst.
- Unterlagen einreichen: Reiche die Rechnung und die ärztliche Bescheinigung bei uns ein. Das geht zum Beispiel ganz einfach über unsere App.
- Zuschuss erhalten: Wir prüfen deine Unterlagen. Danach überweisen wir dir den Zuschuss auf dein Konto."