"Sie werden von einem ausgebildeten Osteopathen behandelt, der Mitglied in einem der deutschen Berufsverbände ist oder eine Ausbildung abgeschlossen hat, die ihn zum Beitritt in einen der Verbände berechtigt. (…)
Wir benötigen ein ärztliches Rezept, das aussagt, dass die Osteopathie medizinisch notwendig und geeignet ist."
Leistungsumfang:
"Die BKK VBU erstattet Ihnen die Kosten
- für sechs osteopathische Sitzungen[1] im Kalenderjahr
- in Höhe von 80 Prozent, maximal 60 Euro pro Sitzung
[1] Bitte beachten Sie: Mehrere Behandlungen am Tag gelten als Behandlungseinheit und somit nur als eine Sitzung."
Abrechnung:
"1. Sie zahlen die Rechnung des Osteopathen zunächst selbst.
2. Sie senden uns die Originalrechnung zusammen mit der ärztlichen Verordnung und der Quittungskopie per Post an: BKK VBU, 10857 Berlin.
Oder! Sie reichen die Rechnung ganz bequem online, unter den Link unten, ein.
3. Wir überweisen Ihnen den Erstattungsbetrag auf das von Ihnen angegebene Konto."