"Um die Kosten für deine Osteopathie-Behandlung erstattet zu bekommen, ist es wichtig, dass dein behandelnder Osteopath Mitglied in einem der deutschen Berufsverbände ist (alternativ brauchen wir von ihm einen Ausbildungsnachweis) und du die Behandlung ärztlich verordnet bekommen hast."
Leistungsumfang:
"- Zuschuss von jeweils bis zu 60 Euro für sechs Behandlungen pro Jahr (maximal 240 Euro)
- keine Altersbeschränkung - von Geburt an möglich
Diese Zusatzleistung ist Teil unseres Gesundheitskontos (...)."
Abrechnung:
"Du bezahlst die Rechnung der Osteopathin oder des Osteopathen zunächst selbst und reichst die Rechnung zusammen mit der ärztlichen Verordnung und deiner Bankverbindung bei uns ein. Wir überweisen dir den Erstattungsbetrag auf das von dir angegebene Konto."