nur für Mitarbeiter und Angehörige des Unternehmens
Voraussetzung:
"Die Kosten für die Osteopathiebehandlungen können erstattet werden, wenn diese
- durch Ärzte erfolgen, die eine osteopathische Ausbildung absolviert haben, die zur Aufnahme in die Therapeutenliste des Verband der Osteopathen Deutschland e. V. oder des Bundesverband Osteopathie e.V. berechtigt.
- durch Heilpraktiker erfolgen, mit der Ausbildung zum Physiotherapeuten die eine osteopathische Ausbildung absolviert haben, die zur Aufnahme in die Therapeutenliste des Verband der Osteopathen Deutschland e. V. oder des Bundesverband Osteopathie e.V. berechtigt.
- durch Physiotherapeuten erfolgen, die eine osteopathische Ausbildung absolviert haben, die zur Aufnahme in die Therapeutenliste des Verband der Osteopathen Deutschland e. V. oder des Bundesverband Osteopathie e.V. berechtigt."
Leistungsumfang:
Wir erstatten die Kosten für sechs Behandlungen je Kalenderjahr mit 80 % des Rechnungsbetrages, jedoch höchstens 60,- EUR je Sitzung.
Abrechnung:
Senden Sie uns zur Erstattung die Originalrechnung sowie ggf. der ärztlichen Verordnung mit Angabe der Bankverbindung zu.