nur für Mitarbeiter und Angehörige des Unternehmens
Voraussetzung:
"Die Kosten für die Osteopathiebehandlungen können erstattet werden, wenn diese
- Durch Ärzte erfolgen, die eine osteopathische Ausbildung absolviert haben, die zur Aufnahme in die Therapeutenliste des Verband der Osteopathen Deutschland e.V. oder des Bundesverband Osteopathie e.V. berechtigt.
- Durch Heilpraktiker erfolgen, mit der Ausbildung zum Physiotherapeuten die eine osteopathische Ausbildung absolviert haben, die zur Aufnahme in die Therapeutenliste des Verband der Osteopathen Deutschland e.V. oder des Bundesverband Osteopathie e.V. berechtigt.
- Durch Physiotherapeuten erfolgen, die eine osteopathische Ausbildung absolviert haben, die zur Aufnahme in die Therapeutenliste des Verband der Osteopathen Deutschland e.V. oder des Bundesverband Osteopathie e.V. berechtigt.
Sind Sie sich nicht sicher, ob wir die Kosten bei dem von Ihnen ausgesuchten Behandler übernehmen können? Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne weiter."
Leistungsumfang:
"Wir erstatten die Kosten für sechs Behandlungen je Kalenderjahr mit 80 % des Rechnungsbetrages, jedoch höchstens 60 € je Sitzung."
Abrechnung:
"Senden Sie uns zur Erstattung die Originalrechnung mit Angabe der Bankverbindung zu. Ein gesonderter Antrag ist nicht notwendig."