"- Der Therapeut ist Mitglied in einem Berufsverband der Osteopathen oder hat hierfür die nötige Qualifikation.
- Erfolgt die Osteopathie-Behandlung nicht durch eine Ärztin oder einen Arzt mit Kassenzulassung, sondern zum Beispiel durch andere Berufsgruppen mit osteopathischer Zusatzausbildung? Dann brauchen Sie eine ärztliche Bescheinigung."
Leistungsumfang:
"Ja, die hkk übernimmt die Kosten für eine osteopathische Behandlung in Höhe von maximal 40 Euro pro Behandlung für maximal 4 Sitzungen pro Kalenderjahr (max. 160 Euro) (...)"
Abrechnung:
"Bitte denken Sie neben der Rechnung auch an eine ärztliche Verordnung."