"der Therapeut ist Mitglied in einem Berufsverband der Osteopathen oder hat hierfür die nötige Qualifikation,
Sie benötigen eine ärztliche Bescheinigung, wenn die Osteopathie-Behandlung nicht durch eine Ärztin oder einen Arzt mit Kassenzulassung erfolgt, sondern zum Beispiel durch andere Berufsgruppen mit osteopathischer Zusatzausbildung."
Leistungsumfang:
"Ja, die hkk übernimmt die Kosten für eine osteopathische Behandlung in Höhe von maximal 40 Euro pro Behandlung für maximal 4 Sitzungen pro Kalenderjahr (max. 160 Euro) (...)"
Abrechnung:
"Für die Erstattung ist zusätzlich zur Rechnung eine ärztliche Verordnung notwendig."