"Dafür gibt es zwei Voraussetzungen:
Qualifizierte Praxis: Ihre Osteopathin oder Ihr Osteopath ist Mitglied in einem Berufsverband der Osteopathen (z. B. VOD oder BVO) oder hat die nötige Qualifikation für einen Beitritt. Eine kurze Nachfrage in der Praxis oder ein Blick auf die Verbandslisten schafft hier schnell Klarheit.
Ärztliche Empfehlung: Findet die Behandlung nicht durch eine Ärztin oder einen Arzt mit Kassenzulassung statt? Dann schicken Sie uns bitte eine ärztliche Bescheinigung. Diese stellt sicher, dass die Osteopathie eine geeignete Behandlung für Ihre Beschwerden ist. Nutzen Sie dafür gerne unsere Vorlage."
Leistungsumfang:
"Ja, die hkk erstattet Ihnen die Kosten für eine osteopathische Behandlung. Sie erhalten bis zu 40 Euro pro Sitzung für maximal vier Behandlungen im Kalenderjahr (insgesamt bis zu 160 Euro)."
Abrechnung:
"Für die Erstattung Ihrer Kosten schicken Sie uns bitte einfach zwei Unterlagen: die Rechnung für die Behandlung und Ihre ärztliche Verordnung."