"Voraussetzung ist, dass die Behandlung ärztlich empfohlen wurde. Und die Therapeutin bzw. der Therapeut, muss Mitglied eines Berufsverbandes der Osteopathinnen und Osteopathen sein oder eine osteopathische Ausbildung absolviert haben, die zum Beitritt zu einem Verband der Osteopathinnen und Osteopathen berechtigt. Das ist wichtig, denn die Berufsbezeichnung "Osteopath*in" ist rechtlich nicht geschützt. (...) Damit alles gut klappt, fragst du am besten vor Behandlungsbeginn nach, ob deine Osteopathin oder dein Osteopath über die erforderliche Qualifikation verfügt. Sofern keine Mitgliedschaft in einem Verband besteht, prüfen wir gerne für dich den entsprechenden Qualifikationsnachweis."
Leistungsumfang:
"Deine Pronova BKK zahlt dir für bis zu 4 Behandlungseinheiten pro Kalenderjahr einen Zuschuss von maximal 40 € pro Behandlung."
Abrechnung:
"Zur Erstattung benötigen wir die ärztliche Empfehlung der osteopathischen Behandlung sowie die Rechnung deiner Osteopathin oder deines Osteopathen."
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