"Wichtig für die Auszahlung des Zuschusses Ihrer BKK W&F ist, dass die osteopathische Behandlung vorab ärztlich verordnet wurde und die Sitzungen von Ärzten, Physiotherapeuten oder Heilpraktikern durchgeführt werden, die
Mitglied in einem Berufsverband der Osteopathen sind oder
eine Ausbildung absolviert haben, die zum Beitritt in einen Berufsverband berechtigt.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob die Qualifikation ausreicht: Fragen Sie bitte vor Beginn einer Behandlung bei uns nach, ob wir für den von Ihnen ausgewählten Osteopathen die Kostenübernahme anerkennen können."
Leistungsumfang:
"Die BKK W&F erstattet als besondere Mehrleistung jährlich bis zu 360 Euro ohne prozentuale Begrenzung oder Begrenzung je Sitzung vom Rechnungsbetrag pro Versicherten (altersunabhängig)."
Abrechnung:
"Die Erstattungsunterlagen müssen bis spätestens 31.3. des Folgejahres bei uns eingehen."