"Wichtig für die Auszahlung dieses Zuschusses ist, dass die osteopathische Behandlung vor Behandlungsbeginn ärztlich verordnet wurde und die Sitzungen von Ärzten, Physiotherapeuten oder Heilpraktikern durchgeführt werden, die Mitglied in einem Berufsverband der Osteopathen sind oder eine Ausbildung absolviert haben, die zum Beitritt in einen Berufsverband berechtigt. (...) Achten Sie deshalb darauf, dass Ihr Therapeut eine Ausbildung mit mindestens 1.350 Unterrichtseinheiten absolviert hat, damit wir als gesetzliche Krankenkasse uns daran beteiligen können. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob die Qualifikation ausreicht: Fragen Sie bitte vor Beginn einer Behandlung bei uns nach, ob wir für den von Ihnen ausgewählten Osteopathen die Kostenübernahme anerkennen können."
Leistungsumfang:
"Die BKK W&F erstattet als besondere Mehrleistung jährlich bis zu 360 Euro ohne prozentuale Begrenzung oder Begrenzung je Sitzung vom Rechnungsbetrag."
Abrechnung:
"Die Erstattungsunterlagen müssen bis spätestens 31.3. des Folgejahres bei der BKK Wirtschaft & Finanzen eingehen."