"Wichtig für die Auszahlung dieses Zuschusses ist, dass die osteopathische Behandlung vor Behandlungsbeginn ärztlich verordnet wurde und die Sitzungen von Ärzten, Physiotherapeuten oder Heilpraktikern durchgeführt werden, die
- Mitglied in einem Berufsverband der Osteopathen sind oder
- eine Ausbildung absolviert haben, die zum Beitritt in einen Berufsverband berechtigt.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob die Qualifikation ausreicht: Fragen Sie bitte vor Beginn einer Behandlung bei uns nach, ob wir für den von Ihnen ausgewählten Osteopathen die Kostenübernahme anerkennen können."
Leistungsumfang:
"Die BKK W&F erstattet als besondere Mehrleistung jährlich bis zu 360 Euro ohne prozentuale Begrenzung oder Begrenzung je Sitzung vom Rechnungsbetrag."
Abrechnung:
"Die Erstattungsunterlagen müssen bis spätestens 31.3. des Folgejahres bei uns eingehen."