"Ein Arzt bescheinigt Ihnen die medizinische Notwendigkeit zum Beispiel auf einem Privatrezept. Dies ist erforderlich, wenn die Osteopathie durch Heilpraktiker oder Physiotherapeuten erbracht wird."
Und: "Die Behandlungen müssen durch Leistungserbringer mit einem Nachweis über eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in Theorie und Praxis entsprechend der Empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft für Osteopathie (BAO) erfolgen. Ob diese Voraussetzung bei dem von Ihnen gewählten Osteopathen erfüllt ist, prüfen wir im Einzelfall- unabhängig von der Zugehörigkeit des Osteopathen zu einem Berufsverband."
Leistungsumfang:
"Im Rahmen des AOK-Gesundheitsbudgets erstatten wir Ihnen bis sechs osteopathische Behandlungen zu jeweils höchstens 50 Euro je Kalenderjahr. "
Abrechnung:
"Reichen Sie hierfür die Rechnung und eine ärztliche Bescheinigung über die medizinische Notwendigkeit der Behandlung im Online-ServiceCenter, per Post oder persönlich in Ihrer AOK vor Ort ein."