"Die osteopathischen Behandlungen müssen durch Leistungserbringer mit einem Nachweis über eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in Theorie und Praxis entsprechend den Empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft für Osteopathie (BAO) erfolgen.
Wenn die Osteopathie durch Heilpraktiker oder Physiotherapeuten erbracht wird, benötigen Sie für die Erstattung der Kosten eine ärztliche Bescheinigung über die medizinische Notwendigkeit der Behandlung, zum Beispiel auf einem Privatrezept."
Leistungsumfang:
"Im Rahmen des AOK-Gesundheitsbudgets erstatten wir Ihnen 80 Prozent der jährlichen Kosten bis maximal 500 Euro."
Abrechnung:
"Reichen Sie hierfür die Rechnung und eine ärztliche Bescheinigung über die medizinische Notwendigkeit der Behandlung im Online-ServiceCenter, per Post oder persönlich in Ihrer AOK vor Ort ein."