"Die osteopathischen Behandlungen müssen durch Leistungserbringer mit einem Nachweis über eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in Theorie und Praxis entsprechend der Empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft für Osteopathie (BAO) erfolgen.
Wenn die Osteopathie durch Heilpraktiker oder Physiotherapeuten erbracht wird, benötigen Sie für die Erstattung der Kosten eine ärztliche Bescheinigung über die medizinische Notwendigkeit der Behandlung, zum Beispiel auf einem Privatrezept. Kosten, die in 2019 entstanden sind, erstatten wir ausnahmsweise noch ohne diese ärztliche Bescheinigung."
Leistungsumfang:
"Im Rahmen des AOK-Gesundheitsbudgets erstatten wir Ihnen 80 % der jährlichen Kosten bis maximal 500 Euro."
Abrechnung:
"Für die Kostenerstattungen ab dem 1. Januar 2020 reichen Sie die ärztliche Bescheinigung und die Rechnung der Behandlung im Online-ServiceCenter, per Post oder persönlich bei Ihrer AOK vor Ort ein. Die Kostenerstattung geht anschließend schnellstmöglich auf Ihrem Konto ein."