"Die osteopathischen Behandlungen müssen durch Leistungserbringer mit einem Nachweis über eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in Theorie und Praxis entsprechend den Empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft für Osteopathie (BAO) erfolgen.
Wenn die Osteopathie durch Heilpraktiker oder Physiotherapeuten erbracht wird, benötigen Sie für die Erstattung der Kosten eine ärztliche Bescheinigung über die medizinische Notwendigkeit der Behandlung, zum Beispiel auf einem Privatrezept."
Leistungsumfang:
"Im Rahmen des AOK-Gesundheitsbudgets erstatten wir Ihnen 80 Prozent der jährlichen Kosten bis maximal 500 Euro."
Abrechnung:
"Rechnungen für AOK-Mehrleistungen können Sie uns bequem, schnell und sicher über das Onlineportal „Meine AOK“ senden. Laden Sie dort einfach die auf Ihren Namen ausgestellte Rechnung hoch. Dafür reicht ein Scan oder ein Foto der Rechnung."