"Ein Arzt bescheinigt Ihnen die medizinische Notwendigkeit zum Beispiel auf einem Privatrezept. Dies ist erforderlich, wenn die Osteopathie durch Heilpraktiker oder Physiotherapeuten erbracht wird.
Und: Die Behandlungen müssen durch Leistungserbringer mit einem Nachweis über eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in Theorie und Praxis entsprechend der Empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft für Osteopathie (BAO) erfolgen."
Leistungsumfang:
"Im Rahmen des AOK-Gesundheitsbudgets erstatten wir Ihnen bis sechs osteopathische Behandlungen zu jeweils höchstens 50 Euro je Kalenderjahr. "
Abrechnung:
"Reichen Sie hierfür die Rechnung und eine ärztliche Bescheinigung über die medizinische Notwendigkeit der Behandlung im Online-ServiceCenter, per Post oder persönlich in Ihrer AOK vor Ort ein."