"Ein Arzt bescheinigt Ihnen die medizinische Notwendigkeit zum Beispiel auf einem Privatrezept. Dies ist erforderlich, wenn die Osteopathie durch Heilpraktiker oder Physiotherapeuten erbracht wird."
Und: "Die Behandlungen müssen durch Leistungserbringer mit einem Nachweis über eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in Theorie und Praxis entsprechend der Empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft für Osteopathie (BAO) erfolgen. Ob diese Voraussetzung bei dem von Ihnen gewählten Osteopathen erfüllt ist, prüfen wir im Einzelfall- unabhängig von der Zugehörigkeit des Osteopathen zu einem Berufsverband."
Leistungsumfang:
"Im Rahmen des AOK-Gesundheitsbudgets erstatten wir Ihnen bis sechs osteopathische Behandlungen zu jeweils höchstens 50 Euro je Kalenderjahr. "
Abrechnung:
"Rechnungen für AOK-Mehrleistungen können Sie uns bequem, schnell und sicher über das Onlineportal „Meine AOK“ senden. Laden Sie dort einfach die auf Ihren Namen ausgestellte Rechnung hoch. Dafür reicht ein Scan oder ein Foto der Rechnung."
Leistungserbringer:
"Eine zentrale Datenbank mit allen Osteopathinnen und Osteopathen, die für Ihre Behandlung infrage kommen, ist leider nicht vorhanden. Das liegt daran, dass sie in verschiedenen Berufsverbänden organisiert sind. Grundsätzlich gilt für die Suche: Die Behandlungen müssen durch Leistungserbringer erfolgen, die eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in Theorie und Praxis nachweisen können. Ob diese Voraussetzung bei dem Osteopathen oder der Osteopathin Ihrer Wahl erfüllt ist, prüfen wir im Einzelfall."