"Der Therapeut muss eine qualifizierte osteopathische Ausbildung erfolgreich absolviert haben. Für eine Erstattung ist zudem eine ärztliche Verordnung erforderlich, wenn die osteopathische Behandlung nicht durch einen Arzt erfolgt. (...) Voraussetzung für eine Erstattung ist, dass die Behandlung qualitätsgesichert von einem Leistungserbringer durchgeführt wird, der eine osteopathische Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat."
Leistungsumfang:
"Die IKK classic übernimmt bis zu 160 Euro je Kalenderjahr und Versicherten für osteopathische Behandlungen. Dabei werden vier Behandlungen mit maximal 40 Euro je Behandlung erstattet."
Abrechnung:
"Die Kostenerstattung erfolgt nach der Inanspruchnahme der Leistung wie bei einem Privatpatienten. Sie bezahlen zunächst die Rechnung des Osteopathen selbst. Danach reichen Sie eine Kopie der Rechnung sowie die ärztliche Verordnung bei der IKK classic ein."