"ärztliche Bescheinigung, die nicht älter als 12 Monate ist, vorliegt.
der behandelnde Therapeut aufgrund seiner Qualifikation Mitglied eines Verbands der Osteopathen ist."
Leistungsumfang:
"Die AOK PLUS erstattet für drei Behandlungen im Kalenderjahr bis zu 180 Euro. Pro Behandlung übernimmt die AOK PLUS dabei 90 Prozent der Kosten, maximal 60 Euro."
Abrechnung:
"Für die Kostenerstattung benötigen wir folgende Unterlagen:
Rechnung
ärztliche Bescheinigung
Bankverbindung
Die Unterlagen können Sie in der App “Meine AOK” hochladen oder per Post an folgende Adresse senden:
AOK PLUS
09099 Chemnitz
Sie können die Unterlagen auch jederzeit ganz bequem und papierlos in der Onlinefiliale „Meine AOK“ unter „Leistungen“ – „Anträge und Bescheinigungen“ einreichen."
Leistungserbringer:
"Eine zentrale Datenbank mit allen Osteopathinnen und Osteopathen, die für Ihre Behandlung infrage kommen, ist leider nicht vorhanden. Das liegt daran, dass sie in verschiedenen Berufsverbänden organisiert sind. Grundsätzlich gilt für die Suche: Die Behandlungen müssen durch Leistungserbringer erfolgen, die eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in Theorie und Praxis nachweisen können. Ob diese Voraussetzung bei dem Osteopathen oder der Osteopathin Ihrer Wahl erfüllt ist, prüfen wir im Einzelfall."