"- Eine ärztliche Verordnung für Osteopathie ist für unsere Krankenkasse die Voraussetzung dafür, dass wir Sie unterstützen und Kosten erstatten können
- Zusätzlich zur ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung (Verordnung) reichen Sie die Originalrechnung der/s Osteopathen sowie unseren Antrag bei uns ein, damit wir Ihnen Ihre Kostenerstattung für Ihre Osteopathie-Behandlungen zukommen lassen können
- Bitte beachten Sie: Von der BKK ProVita können nur Rechnungen von Osteopath:innen erstattet werden, die Mitglied in einem Osteopathenverband sind oder die Qualifikation für einen Beitritt in einen Osteopathenverband nachweisen können"
Leistungsumfang:
"Die BKK ProVita erstattet pro Versicherter/m einen Betrag in Höhe von max. 150 € pro Jahr im Rahmen des Gesundheitskontos BKK GesundPlus für alle ab dem 01.01.2024 durchgeführten Osteopathie-Behandlungen. Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum 21. Geburtstag werden sogar bis zu 250 € rückerstattet (BKK GesundPlus U21)."