"- Eine ärztliche Verordnung für Osteopathie ist für unsere Krankenkasse die Voraussetzung dafür, dass wir Sie unterstützen und Kosten erstatten können
- Zusätzlich zur ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung (Verordnung) reichen Sie die Originalrechnung der/s Osteopathen sowie unseren Antrag bei uns ein, damit wir Ihnen Ihre Kostenerstattung für Ihre Osteopathie-Behandlungen zukommen lassen können
- Bitte beachten Sie: Von der BKK ProVita können nur Rechnungen von Osteopath:innen erstattet werden, die Mitglied in einem Osteopathenverband sind oder die Qualifikation für einen Beitritt in einen Osteopathenverband nachweisen können"
Leistungsumfang:
"Die BKK ProVita erstattet pro Versicherter/m einen Betrag in Höhe von max. 120 € (zu 100%) pro Jahr im Rahmen des Gesundheitskontos BKK GesundPlus."