nur für Mitarbeiter und Angehörige des Unternehmens
Voraussetzung:
"Der Anspruch setzt voraus, dass die Behandlung qualitätsgesichert von einem Leistungserbringer durchgeführt wird, der Mitglied eines Berufsverbandes der Osteopathen ist oder eine osteopathische Ausbildung absolviert hat, die zum Beitritt in einen Verband der Osteopathen berechtigt."
Leistungsumfang:
"Die EY BKK übernimmt die Kosten für bis zu vier Sitzungen je Kalenderjahr und Versicherten. Erstattet werden 100 Prozent, maximal 50,00 Euro pro Sitzung."
Abrechnung:
"Zur Erstattung senden Sie uns bitte die Rechnungen zusammen mit der ärztlichen Empfehlung an unsere Postanschrift oder laden die Unterlagen bequem in unserer Online-Filiale oder unserer App hoch."