"Ärztliche Veranlassung:
Für die Erstattung benötigen wir eine formlose ärztliche Bescheinigung oder die “Ärztliche Empfehlung Osteopathie” mit Angabe der empfohlenen Anzahl an Sitzungen (das Formular finden Sie in unserem Erstattungsantrag).
Qualifizierter Behandler:
Die Behandlung muss von einem Osteopathen durchgeführt werden, der Mitglied in einem Berufsverband der Osteopathen ist oder eine anerkannte Ausbildung abgeschlossen hat.
-> Der Nachweis erfolgt einfach durch die Erklärung des Osteopathen im Erstattungsantrag.
-> Falls der Behandler kein Verbandsmitglied ist, benötigen wir eine Kopie seiner Ausbildungsnachweise."
Leistungsumfang:
"Wir erstatten Ihnen bis zu drei osteopathische Behandlungen pro Kalenderjahr.
Übernommen werden 80 % des Rechnungsbetrages, maximal 60 Euro pro Sitzung."
Abrechnung:
"Sie bezahlen die Rechnung zunächst selbst und reichen uns anschließend die Rechnung zusammen mit der ärztlichen Empfehlung und ggf. den Qualifikationsnachweis (sofern uns dieser noch nicht vorliegt) ein."