"Der Anspruch setzt voraus, dass
- die osteopathische Behandlung durch einen Arzt veranlasst wird. Eine entsprechende formlose ärztliche Bescheinigung oder die „Ärztliche Empfehlung“ der Osteopathie (mit Angaben zur Anzahl der empfohlenen Osteopathischen Behandlungen – siehe Erstattungsantrag) ist einzureichen.
- die Behandlung qualitätsgesichert von einem Leistungserbringer durchgeführt wird, der Mitglied eines Berufsverbandes der Osteopathen ist oder eine osteopathische Ausbildung absolviert hat, die zum Beitritt in einen Osteopathieverband berechtigt. Als Nachweis reicht die Erklärung des Leistungserbringers zum Erstattungsantrag für die Mehrleistung „Osteopathie“ aus"
Leistungsumfang:
"Wir übernehmen die Kosten für maximal drei Sitzungen je Kalenderjahr und Versicherten. Erstattet werden 80 Prozent des Rechnungsbetrages, jedoch nicht mehr als 60 € pro Sitzung."
Abrechnung:
"Die Rechnung des Osteopathen bezahlen Sie zunächst selbst und reichen die Originalrechnung zusammen mit den o.g. Unterlagen bei uns ein."