"Gehen Sie vorab zum Hausarzt, damit er seine Unbedenklichkeit bezüglich der geplanten osteopathischen Therapie bescheinigen kann. (…) Ihr behandelnder Osteopath muss Mitglied eines Berufsverbandes der Osteopathen sein oder eine anerkannte osteopathische Ausbildung absolviert haben, die zum Beitritt in einen Berufsverband berechtigt, damit wir unseren Zuschuss zahlen können."
Leistungsumfang:
"Über unser Gesundheitskonto Wohlfühl Plus im Bereich Leistungen Plus können Sie pro Kalenderjahr bis zu vier osteopathische Behandlungen abrechnen. Wir beteiligen uns mit bis zu 40 Euro pro Sitzung.
Das bedeutet, dass Sie insgesamt einen Zuschuss von bis zu 160 Euro pro Jahr für osteopathische Behandlungen erhalten können."
Abrechnung:
"1. Bezahlen Sie zunächst selbst: Begleichen Sie die Rechnung Ihres Osteopathen aus eigener Tasche.
2. Reichen Sie die Rechnung ein: Nachdem Sie die Behandlung bezahlt haben, reichen Sie die Rechnung bei uns ein."