"Der Behandler muss Mitglied im Berufsverband der Osteopathen sein oder eine entsprechende Ausbildung haben. Voraussetzung für die Kostenerstattung ist, dass die Behandlung ärztlich empfohlen wurde."
Leistungsumfang:
"Wir übernehmen für Sie einen großen Teil der Kosten für 6 Sitzungen je Kalenderjahr und Versicherten. Erstattet werden 100 % des Rechnungsbetrags, bis 40 € pro Sitzung. Das bedeutet, wir bezuschussen die osteopathische Behandlung pro Versicherten im Jahr bis 240 €!"
Abrechnung:
"Zur Erstattung reichen Sie uns eine schriftliche, formlose ärztliche Empfehlung der osteopathischen Behandlung und die Originalrechnung ein. Beantragen Sie die Erstattung auch schnell und einfach über Ihre Online-Filiale."
Leistungserbringer:
"Gern helfen wir Ihnen bei der Suche nach einem zugelassen Osteopathen. Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung. "