"Ihre Osteopathin oder Ihr Osteopath muss Mitglied im Berufsverband der Osteopathen sein oder eine entsprechende Qualifikation nachweisen. (...) Lassen Sie sich eine formlose, schriftliche Empfehlung Ihrer Ärztin oder Ihres Arztes für die osteopathische Behandlung ausstellen."
Leistungsumfang:
"Wir übernehmen bis zu 100 % des Rechnungsbetrags – maximal 40 € pro Sitzung für bis zu sechs Sitzungen pro Jahr. So profitieren Sie von einer Unterstützung bis zu 240 € im Jahr!"
Abrechnung:
"Nach der Behandlung reichen Sie die spezifizierte Rechnung sowie die ärztliche Empfehlung bei uns ein. Die Beantragung kann auch einfach und bequem über Ihre Online-Geschäftsstelle oder die ZF BKK Service App erfolgen."