"VVoraussetzung für die Kostenübernahme von Osteopathie ist eine Bescheinigung Ihres Arztes, auf der eine Diagnose angegeben ist, bei der eine osteopathische Behandlung medizinisch empfohlen wird. (...) Wählen Sie einen Osteopathen, der Mitglied eines Berufsverbandes der Osteopathen ist oder eine osteopathische Ausbildung absolviert hat, die den allgemein anerkannten Ausbildungsrichtlinien von mindestens 1350 Unterrichtseinheiten entspricht (dies würde zu einem Beitritt in einen Verband der Osteopathen berechtigen). Die Praxis des Osteopathen muss in Deutschland sein.
Der Osteopath, der Sie behandelt, darf auch Heilpraktiker sein, er muss allerdings bestimmte Ausbildungsvoraussetzungen mitbringen, damit wir die Kosten für Ihre Behandlung erstatten können. Gehört der Osteopath einem der unten stehenden Verbände an, ist dies gewährleistet."
Leistungsumfang:
"Wir bezuschussen 4 Behandlungen jährlich mit jeweils maximal 40 Euro - insgesamt 160 Euro pro Jahr. Falls Ihr Arzt Gebühren für die Bescheinigung verlangt, können wir diese nicht übernehmen."
Abrechnung:
"Vor Ort übernehmen Sie die Rechnung zunächst selbst. (…) Für die Erstattung senden Sie uns bitte Kopien der Rechnungen und der ärztlichen Bescheinigung online über unseren geschützten Bereich meineBIG. Wie gewohnt können Sie uns die Unterlagen auch per E-Mail, Post oder Fax schicken."