"Der behandelnde Haus-/Facharzt muss seine Unbedenklichkeit gegenĂŒber der osteopathischen Behandlung aussprechen. Nutzen Sie hierfĂŒr gerne unseren Vordruck der notwendigen Bescheinigung (PDF). Der behandelnde Osteopath muss Mitglied in einem Berufsverband fĂŒr Osteopathie oder zum Eintritt in einen solchen Verband berechtigt sein."
Leistungsumfang:
"Wir erstatten Ihnen die Kosten fĂŒr maximal drei Sitzungen mit bis zu 40 Euro â das entspricht einem Höchstbetrag von 120 Euro pro Jahr, den Sie per DirektĂŒberweisung auf Ihr Konto erhalten."
Abrechnung:
"Die Rechnung des Osteopathen bezahlen Sie zunĂ€chst selbst und reichen diese anschlieĂend zusammen mit der oben genannten Ă€rztlichen Bescheinigung und unter Angabe Ihrer Bankverbindung bei uns ein. Nutzen Sie dafĂŒr einfach unseren Erstattungsantrag Gesundheitskonto (PDF)."
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