"Der behandelnde Haus-/Facharzt muss zunächst seine Unbedenklichkeit gegenüber der osteopathischen Behandlung aussprechen. Nutzen Sie hierfür gerne unseren Vordruck für die notwendige ärztliche Bescheinigung.
Der behandelnde Osteopath muss Mitglied in einem Berufsverband für Osteopathie oder zum Eintritt in einen solchen Verband berechtigt sein. Seine Qualifikation kann er ebenfalls auf dem oben genannten Vordruck bestätigen."
Leistungsumfang:
"Wir erstatten Ihnen die Kosten für maximal drei Sitzungen mit bis zu 40 Euro – das entspricht einem Höchstbetrag von 120 Euro pro Jahr, den Sie per Direktüberweisung auf Ihr Konto erhalten."
Abrechnung:
"Die Rechnung des Osteopathen bezahlen Sie zunächst selbst und reichen diese anschließend zusammen mit der oben genannten ärztlichen Bescheinigung bei uns ein. Nutzen Sie dafür einfach unsere ServiceApp."