"Sie bestätigen zunächst Ihre persönlichen Angaben (die Ihres Babys oder Kindes) mit aktuellem Tagesdatum und Ihrer Unterschrift.
Ihre Arztpraxis attesttiert die medizinische Notwendigkeit der osteopathischen Behandlung – entweder auf dem Vordruck oder formlos. Bitte achten Sie darauf, dass dies vor Inanspruchnahme der ersten Behandlung erfolgt. Die Bescheinigung gilt nur für das Kalenderjahr indem sie ausgestellt wurde.
Die Qualifikation bzw. die Mitgliedschaft in einem Berufsverband der Osteopathen wird vom Leistungserbringer mit Stempel und Unterschrift in dem dafür vorgesehenen Feld bestätigt.
Zur Bezuschussung reichen Sie uns nach abgeschlossener Behandlung den BKK Vordruck, mit der Bestätigung Ihres Osteopathen über die einzelnen Behandlungstermine und Kosten je Sitzung ein. Alternativ können Sie auch die Rechnung des Osteopathen übermitteln. Fotografieren Sie die einzelnen Seiten und laden Sie diese bequem in der BKK Service-App. Oder Sie schicken uns das Formular per E-Mail an bkk(at)bkk-freudenberg.de. Bewahren Sie bitte die Original-Unterlagen für eventuelle Rückfragen mindestes 2 Jahre auf."
Leistungsumfang:
"Wir unterstützen Sie, wenn Sie auf die alternative Behandlungsmethode setzen möchten, mit einer Kostenerstattung von 80 % bis 50 EUR pro Sitzung für maximal 8 Behandlungen jährlich."
Abrechnung:
Siehe Voraussetzungen.
Leistungserbringer:
ACON, ÄMM, BAO, BvfO, BVO, DÄGO, DAOM, DAAO, DGKO, Deutsche Gesellschaft für Manuelle Medizin, DVOM, DGOM, HPO, OiHH, ROD, VOD, VOSD, VWOD