"Ihre Arztpraxis attestiert die medizinische Notwendigkeit der osteopathischen Behandlung – entweder auf einem Privatrezept oder formlos. Bitte achten Sie darauf, dass dies vor Inanspruchnahme der ersten Behandlung erfolgt. Die Bescheinigung gilt nur für das Kalenderjahr indem sie ausgestellt wurde. (...)
Um eine möglichst hohe Qualität der Behandlung sicherzustellen, müssen behandelnde Osteopathen Mitglied eines Berufsverbandes der Osteopathen sein oder eine osteopathische Ausbildung absolviert haben, die sie zum Beitritt in einen Verband der Osteopathen berechtigt."
Leistungsumfang:
"Wir unterstützen Sie, wenn Sie auf die alternative Behandlungsmethode setzen möchten, mit einer Kostenerstattung von 80 % bis 50 EUR pro Sitzung für maximal 8 Behandlungen jährlich."
Abrechnung:
Siehe Voraussetzungen.
Leistungserbringer:
ACON, Ärztevereinigung für Manuelle Medizin, BAO, BvfO, BVO, DÄGO, DAOM, DAAO, DGKO, Deutsche Gesellschaft für Manuelle Medizin, DVOM, DGOM, HPO, OiHH, ROD, VOD, VOSD