"Ihre Arztpraxis attestiert die medizinische Notwendigkeit der osteopathischen Behandlung – entweder auf einem Privatrezept oder formlos. Bitte achten Sie darauf, dass dies vor Inanspruchnahme der ersten Behandlung erfolgt. Die Bescheinigung gilt nur für das Kalenderjahr indem sie ausgestellt wurde. (...)
Um eine möglichst hohe Qualität der Behandlung sicherzustellen, müssen behandelnde Osteopathen Mitglied eines Berufsverbandes der Osteopathen sein oder eine osteopathische Ausbildung absolviert haben, die sie zum Beitritt in einen Verband der Osteopathen berechtigt."
Leistungsumfang:
"Wir unterstützen Sie, wenn Sie auf die alternative Behandlungsmethode setzen möchten, mit einer Kostenerstattung von 80 % bis 50 EUR pro Sitzung für maximal 8 Behandlungen jährlich."
Abrechnung:
"Zur Bezuschussung reichen Sie uns nach abgeschlossener Behandlung die Rechnung des Osteopathen, mit der ärztlichen Verordnung ein. Fotografieren Sie die einzelnen Seiten und laden Sie diese bequem in der BKK Service-App hoch. Oder Sie schicken uns die Dokumente per E-Mail an bkk(at)bkk-freudenberg.de. Bewahren Sie bitte die Original-Unterlagen für eventuelle Rückfragen mindestens 2 Jahre auf."
Leistungserbringer:
ACON, Ärztevereinigung für Manuelle Medizin, BAO, BvfO, BVO, DÄGO, DAOM, DAAO, DGKO, Deutsche Gesellschaft für Manuelle Medizin, DVOM, DGOM, HPO, OiHH, ROD, VOD, VOSD