"Der Anspruch setzt voraus, dass die Leistung durch einen qualifizierten Leistungserbringer (Arzt, Physiotherapeuten oder Heilpraktiker) mit einer mehrjährigen, erfolgreich absolvierten osteopathischen Ausbildung erbracht wird."
Leistungsumfang:
"Wir erstatten 80 % des Rechnungsbetrages, maximal 60 Euro je Sitzung für höchstens fünf Sitzungen durch einen qualifizierten Osteopathen pro Kalenderjahr und Versicherten."
Abrechnung:
"Sie erhalten von Ihrem Osteopathen eine Rechnung, die Sie vorab begleichen. Die Originalrechnung reichen Sie bitte anschließend zusammen mit der ärztlichen Bescheinigung zur Kostenerstattung (eine Vorlage finden Sie auch im FormularCenter) bei uns ein. Gemäß unserer Satzung werden wir den erstattungsfähigen Betrag auf das von Ihnen angegebene Konto überweisen."
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