"- Eine formlose ärztliche Bescheinigung, aus der hervorgeht, dass die Behandlung medizinisch geeignet ist, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern. Die Behandlungsmethode darf nicht durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) ausgeschlossen sein.
- Dass die Behandlung von einem qualitätsgesicherten Leistungserbringer durchgeführt wird, welcher eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in Theorie und Praxis entsprechend den Empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft Osteopathie e.V. nachweisen kann."
Leistungsumfang:
"- Maximal 4 Sitzungen pro Kalenderjahr und Versichertem
- Kostenerstattung in Höhe von 40 Euro je Sitzung."
Abrechnung:
"Damit wir Ihnen die Kosten erstatten können, reichen Sie bitte die Rechnung des Osteopathen zusammen mit der ärztlichen Bescheinigung und der Erklärung des Osteopathen oder einer Kopie von dem Zertifikat/Siegel (der Bundesarbeitsgemeinschaft Osteopathie e.V.) des Osteopathen einfach bis um 31. März des folgenden Jahres bei uns ein."